Communiqué 193. Sitzung der DOK

Mitteilung im Anschluss an die Sitzung vom 25.08.2020

Die DOK nahm an der Sitzung vom 25. August 2020 neben weiteren Geschäften Stellung zur Strategie und Finanzplanung 2022-25 der Mitfinanzierung SBK-RKZ. Das Organisationsreglement für die Zusammenarbeit von SBK und RKZ sieht vor, dass alle vier Jahre ein Bericht zur Umsetzung der pastoralen Prioritäten und ein darauf abgestimmter Finanzplan erarbeitet wird, an dem sich die Beschlüsse der Mitfinanzierungsgremien in der nächsten Vierjahresperiode orientieren.
Für die Jahre 2021-2025 hat die SBK eine Strategie verabschiedet, die sich auch zu den pastoralen Prioritäten für die Mitfinanzierung äussert. Die Planungs- und Finanzkommission SBK-RKZ (PFK) beriet über einen Bericht, den nun die SBK, die COR und die DOK zur Stellungnahme erhielten.
Die DOK stimmte den im vorgelegten Bericht genannten Prioritäten und handlungsleitendenden Perspektiven zu. Insbesondere erachtet sie die darin enthaltene Zielvorgabe einer Bündelung von Kräften als wichtig, damit weiterhin zentrale Aufgaben der katholischen Kirche wahrgenommen werden können. Die DOK begrüsst zudem die vorgesehene finanzielle Entwicklung, welche die überregionale und gesamtschweizerische Ebene stärkt, sehr.

In einem weiteren Traktandum stellten Prof. Dr. Eva-Maria Faber (Theologische Hochschule Chur) und Daniel Kosch (RKZ) eine Kooperationsvereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung der Weiterbildungsstudiengänge in Seelsorge, Spiritual Care und Pastoralpsychologie (Aus- und Weiterbildung in Seelsorge AWS) sowie das Reglement für die Weiterbildungsstudiengänge in Seelsorge, Spiritual Care und Pastoralpsychologie vor. Diese sind in Zusammenarbeit mit der Universität Bern und den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn erarbeitet worden. Die DOK begrüsst die durch die Kooperationsvereinbarung stärker paritätische Struktur dieses Ausbildungssystems, welches einen gemeinsamen Auftritt gegen aussen, eine Neuzusammensetzung der Programmleitung und die strukturelle ökumenische Verankerung der Studiengänge vorsieht. Ausserdem schliesst die Vereinbarung eine einvernehmliche Regelung der Finanzierung zwischen Kirchenkonferenz (auf reformierter Seite) und Mitfinanzierung SBK-RKZ (auf katholischer Seite) ein.
Mit der Kooperationsvereinbarung können die Kräfte und Ressourcen im Bereich der spezialisierten Seelsorgeausbildungen gebündelt werden. Dies schafft die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass die Studiengänge, welche auf einen Einsatz in öffentlichen Einrichtungen vorbereiten (bspw. Spitäler, Gefängnisse) aufgrund ihrer Qualität und ihres Rückhaltes bei den Landeskirchen auch von den Trägern dieser Einrichtungen als ihren Anforderungen entsprechend anerkannt und zur Voraussetzung werden. Die DOK dankt allen Beteiligten für die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit.

Wahlen:
Die DOK bestätigte die Wiederwahl von Dr. Rudolf Vögele als Präsident der Konferenz der deutschsprachigen Pastoralamtsleiter (PAL) sowie von Franz Kreissl als Vizepräsident.